Allgemeine Informationen zum Schulalltag an der Grundschule Waging
Unterrichtszeiten
Schulöffnung: ab 07.30 Uhr, Schulbeginn: 08.00 Uhr, Unterrichtsbeginn: 08.15 Uhr; kleine Pause: 09.00 bis 09.10 Uhr; große Pause: 10.40 bis 11.00 Uhr Unterrichtsende: 11.45 Uhr, 12.30 Uhr oder 13.15 Uhr
Mittagsbetreuung
Diese findet täglich von 11.45 Uhr bis 15.30 Uhr im Nebengebäude statt
Schulwegsicherheit
Für den Fall der Erkrankung eines Schülers bitten wir um sofortige telefonische Mitteilung. Wir können unmöglich von Seiten der Verwaltung aus über den Verbleib aller nicht anwesenden Kinder Nachforschungen anstellen. Der Verbleib Ihrer Kinder muss aber immer lückenlos geklärt sein! Dies ist vom Gesetzgeber her so gewollt.
Am Abwesenheitstag Ihres Kindes verständigen Sie bitte das Sekretariat bis spätestens 08.00 Uhr telefonisch, per Fax oder auch E-Mail!
Bei Genesung des Kindes bitten wir ebenfalls um sofortige Verständigung. Für uns ist ein Kind so lange krank, bis Sie es wieder gesund melden, so dass auch hier der Verbleib Ihrer Kinder nicht von unserer Seite überprüft wird!
Sollten Sie Ihr Kind nicht rechtzeitig zurückmelden, kann es passieren, dass es vom Mittagessen und der Mittagsbetreuung abgemeldet wird - die Schule läuft den krank gemeldeten Kindern nicht täglich "auf Verdacht" nach!
Schul-(weg)-unfall
Bitte melden Sie uns unverzüglich (bei der Klassenlehrkraft oder im Sekretariat unter Angabe des erstbehandelnden Arztes Hergang und Art der Verletzung), wenn Sie mit Ihrem Kind nach einem Schul-(weg)-unfall einen Arzt aufgesucht haben, da wir diese Vorgänge im Interesse Ihres Kindes der Kommunalen Unfallversicherung Bayern melden müssen.
Die Schule bittet darum, Anträge auf Unterrichtsbefreiung rechtzeitig unter Angabe des Grundes und des Datums der Befreiung im Sekretariat oder über den Klassenlehrer einzureichen. Ein entsprechendes Formular finden Sie im Downloadbereich.
Bei der Planung privater Termine oder der Buchung von Reisen o. Ä. ist unbedingt auf die offiziellen Ferientermine zu achten. Anträge auf Verlängerung oder gar „Harmonisierung“ von Ferienterminen dürfen ebensowenig befürwortet werden wie Freistellungen für Brückentage oder private Unternehmungen!
Zeugnisse in der 4. Jahrgangsstufe
Das Übertrittszeugnis wird wie bisher Anfang Mai ausgegeben, dann aber grundsätzlich für alle Kinder der 4. Jahrgangsstufe mit den entsprechenden Eignungsvermerken zu Mittelschule, Realschule und Gymnasium. Bei Unsicherheiten Ihrerseits wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die Klassenleiter oder an die Schulberatungsstellen.
Leistungsfeststellungen / Übertritt